Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Höchstentschädigungsgrenze nach einem Totalschaden. Wir empfehlen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit nach einem Schaden durch den Versicherer keine Abzüge wegen möglicher Unterversicherung vorgenommen werden. Dieser Unterversicherungsverzicht erfordert je nach Anbieter und Tarif eine Versicherungssumme in Höhe von 600-700 EUR/qm Wohnfläche. Beachten Sie: Ohne Eingabe der Versicherungssumme wird automatisch der richtige Wert für den Unterversicherungsverzicht ermittelt.
Wenn elektrische Geräte (z.B. TV, DVD, PC) durch Überspannung kaputt gehen, werden diese zum Neuwert ersetzt.
Auch bei Fahrraddiebstahl gilt Neuwertersatz. Achten Sie besonders auf Anbieter, die auf die Nachtzeitklausel verzichten und auch dann Schadenersatz leisten, wenn das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr entwendet wurde. Bedingung: Das Fahrrad muss vor dem Diebstahl in geeigneter Weise gesichert (angeschlossen) gewesen sein.
Schaden-Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Fahrrad einkaufen, schließen es vor dem Geschäft ordnungsgemäß an. Trotzdem wird Ihr Fahrrad gestohlen.
In Einfamilienhäusern ist die Mobiliar- und Gebäudeverglasung versichert. In Mehrfamilienhäusern ist zu prüfen, ob der Eigentümer bereits eine Glasversicherung für die Gebäudeverglasung abgeschlossen hat. In diesen Fällen gilt nur die Mobiliarverglasung als vereinbart.
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Schaden-Beispiel:
Durch starke Niederschläge wird Ihr Keller überflutet und die darin stehenden Möbel (z.B. Gefrierschrank) kommen zu Schaden.
Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Silber/Gold/Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Plastiken), Sachen über 100 Jahre alt. Möbelstücke fallen nicht unter Wertsachen!